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   BGH, 15.01.1965 - 3 StR 39/64   

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https://dejure.org/1965,2904
BGH, 15.01.1965 - 3 StR 39/64 (https://dejure.org/1965,2904)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1965 - 3 StR 39/64 (https://dejure.org/1965,2904)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1965 - 3 StR 39/64 (https://dejure.org/1965,2904)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Freispruch vom Vorwurf der Zersetzung in Tateinheit mit Beleidigung - Beleidigender Inhalt einer Äußerung - Fehldeutung einer Äußerung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.11.1962 - 3 StR 39/62

    Freispruch von der Anklage eines Vergehens - Vorliegen einer Absicht

    Auszug aus BGH, 15.01.1965 - 3 StR 39/64
    Doch geht das Landgericht offenbar von dieser Kenntnis (vgl. dazu BGHSt 18, 151, 156) [BGH 28.11.1962 - 3 StR 39/62] aus.

    In letzter Zeit haben sich auch Funktionäre der DFU der Drohung bedient, die Polizeibeamten würden "einst zur Rechenschaft gezogen" und "schon sehen, wohin sie kämen" (so BGHSt 18, 151), mit ihnen werde "am Tage der Gerechtigkeit erbarmungslos abgerechnet" (so BGH NJW 1964, 1680 [BGH 04.06.1964 - 3 StR 5/64], insoweit in BGHSt 19, 344 nicht abgedruckt).

  • BGH, 04.06.1964 - 3 StR 5/64

    Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung - Beobachtung und Überwachung von

    Auszug aus BGH, 15.01.1965 - 3 StR 39/64
    Dann hätte er nämlich auf die drei Beamten, die als Angehörige der Hagener Polizei in jene Versammlung "zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung" (§ 91 StGB) beordert worden waren, in der Absicht eingewirkt, sie durch Drohung mit künftiger Abrechnung zu bewegen, Versammlungen der DFU nicht mehr pflichtgemäß und ohne Nachsicht entsprechend den Gesetzen, insbesondere den §§ 80 ff StGB zu überwachen; damit würde er auch verfassungsfeindlichen Bestrebungen gedient haben (BGHSt 19, 344).

    In letzter Zeit haben sich auch Funktionäre der DFU der Drohung bedient, die Polizeibeamten würden "einst zur Rechenschaft gezogen" und "schon sehen, wohin sie kämen" (so BGHSt 18, 151), mit ihnen werde "am Tage der Gerechtigkeit erbarmungslos abgerechnet" (so BGH NJW 1964, 1680 [BGH 04.06.1964 - 3 StR 5/64], insoweit in BGHSt 19, 344 nicht abgedruckt).

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 15.01.1965 - 3 StR 39/64
    Sind diese Erwägungen des Tatrichters unvollständig oder unklar, etwa weil sie im Urteil aufgeführte, sich widersprechende Feststellungen ohne ausreichende Begründung für miteinander vereinbar halten, so leidet das Urteil an einem sachlich-rechtlichen Fehler, der zur Aufhebung zwingt (BGHSt 14, 162, 165 [BGH 04.03.1960 - 4 StR 31/60]; 3, 213) [BGH 23.05.1952 - 2 StR 20/52].
  • BGH, 04.03.1960 - 4 StR 31/60
    Auszug aus BGH, 15.01.1965 - 3 StR 39/64
    Sind diese Erwägungen des Tatrichters unvollständig oder unklar, etwa weil sie im Urteil aufgeführte, sich widersprechende Feststellungen ohne ausreichende Begründung für miteinander vereinbar halten, so leidet das Urteil an einem sachlich-rechtlichen Fehler, der zur Aufhebung zwingt (BGHSt 14, 162, 165 [BGH 04.03.1960 - 4 StR 31/60]; 3, 213) [BGH 23.05.1952 - 2 StR 20/52].
  • BGH, 23.05.1952 - 2 StR 20/52
    Auszug aus BGH, 15.01.1965 - 3 StR 39/64
    Sind diese Erwägungen des Tatrichters unvollständig oder unklar, etwa weil sie im Urteil aufgeführte, sich widersprechende Feststellungen ohne ausreichende Begründung für miteinander vereinbar halten, so leidet das Urteil an einem sachlich-rechtlichen Fehler, der zur Aufhebung zwingt (BGHSt 14, 162, 165 [BGH 04.03.1960 - 4 StR 31/60]; 3, 213) [BGH 23.05.1952 - 2 StR 20/52].
  • RG, 03.03.1931 - I 1346/30

    1. Zu den Begriffen der Beschimpfung und der Verächtlichmachung der

    Auszug aus BGH, 15.01.1965 - 3 StR 39/64
    Dem Landgericht kann zugegeben werden, daß bei solchem Sinnzusammenhang (vgl. RGSt 65, 185) der Angeklagte den Tatbestand der §§ 91, 185 StGB nicht erfüllt haben würde.
  • BGH, 19.04.1967 - 3 StR 13/66

    Tatbestand der Zersetzung - Tatbestand der Beleidigung - Begutachtung der

    Durch Urteil des Senats vom 15. Januar 1965 - 3 StR 39/64 - war die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Düsseldorf verwiesen worden, soweit dem Angeklagten Zersetzung in Tateinheit mit Beleidigung (Vergehen gegen §§ 91, 185, 73 StGB) vorgeworfen wird.
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